#MerzMail 49

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,

die Abgabenordnung ist das Herz des deutschen Steuerrechts. In der Abgabenordnung werden Regelungen getroffen, die über alle Steuerarten hinweg grundsätzlich gelten. Deshalb sind dort die meisten Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthalten – dazu zählt auch der Katalog der gemeinnützigen Zwecke, die erfüllt sein müssen, um Zuwendungen als steuerbegünstigte Spenden anzuerkennen und die Empfängerorganisation selbst von der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu befreien.

Gemeinnützige Zwecke werden dann anerkannt, wenn die Tätigkeit der Institution darauf ausgerichtet ist, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern.“ Im Gesetz folgt auf dieser Grundlage ein Katalog von insgesamt 26 Themen, deren Förderung im Sinne der Gemeinnützigkeit anerkannt wird. Neben Wissenschaft und Forschung, der Religion, der Bildung, des Gesundheitswesens und der Jungend- und Altenhilfe folgt im Katalog sehr bald und richtigerweise der Natur- und Umweltschutz. Allen förderungswürdigen Zwecken gemeinsam ist, dass sie – wie es in der etwas veralteten Sprache der Abgabenordnung heißt – die Allgemeinheit eben materiell, geistig oder sittlich fördern sollen.

Der Bundesfinanzhof hat 2019 die Entscheidung der hessischen Finanzverwaltung bestätigt, der Organisation Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Die Entscheidung zeigt, dass die Finanzverwaltung und das oberste deutsche Finanzgericht nicht länger gewillt sind, unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit politischen Aktivisten die Segnungen des deutschen Gemeinwohlrechts zukommen zu lassen, das es immerhin zulässt, dass hohe Zuwendungen an diese Organisationen steuerlich besser behandelt werden als Beiträge und Spenden an die politischen Parteien.

Der Katalog der Straftaten wird immer länger 

Spätestens nach dem Zwischenfall im Münchener Olympiastadion, als ein motorisierter Paraglider und Greenpeace-Aktivist kurz vor Beginn des ersten Spiels der deutschen Nationalmannschaft in der Fußball-Europameisterschaft in das Stadion abstürzte, zwei Zuschauer verletzte und viele mehr ernsthaft gefährdete, muss sich auch Greenpeace die Frage gefallen lassen, ob deren Aktionen noch als „gemeinnützig“ anerkannt werden können. Wenn politischer Aktivismus in beständige, gewollte und von der Organisation selbst systematisch betriebene Straftaten übergeht, kann von einer „geistigen und sittlichen Förderung der Allgemeinheit“ ja wohl nicht mehr die Rede sein. Und der Katalog der Straftaten ist seit dieser Woche noch etwas länger geworden: Neben regelmäßigem Hausfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung kommt jetzt auch Körperverletzung dazu. Unsere Demokratie hält eine Menge aus, auch an Widerspruch und höchst unterschiedlichen Meinungen. Aber sie sollte gezielte Regelübertretungen und Straftaten nicht auch noch fördern. Und ihre Aktionen sollten die „Aktivisten“ dann schon vollständig auf eigenes Risiko unternehmen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihr
Friedrich Merz

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