Liebe Leserin, lieber Leser,
höhere Steuern für „Reiche“, Wiedereinführung der Vermögensteuer, Abschaffung des Ehegattensplittings und dann auch noch die Abschaffung der Schuldenbremse: SPD und Grüne lassen keinen Zweifel daran zu, wie sie sich das Verhältnis von Staat und Bürgern vorstellen. Doch die Schuldenbremse steht im Grundgesetz, und das lässt sich nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat ändern.
Die Schuldenbremse soll vor allem die strukturelle Verschuldung des Bundeshaushaltes begrenzen, also die Verschuldung, die unabhängig von der Konjunktur und von außergewöhnlichen Ereignissen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen soll. Von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklungen sowie Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notlagen lassen Abweichungen von der ansonsten einzuhaltenden Regel zu, dass die Einnahmen des Bundes bis maximal 0,35 Prozent des BIP aus Krediten finanziert werden dürfen.
Diesen Rahmen schöpft der Bundesfinanzminister für den Bundeshaushalt 2024 vollständig aus, und zugleich bedient er sich aus schuldenfinanzierten „Sondervermögen“, die in den letzten Jahren angelegt wurden, als die Normalregelung der Schuldenbremse nach Corona und dem Kriegsausbruch in der Ukraine außer Kraft gesetzt war. Unbeeindruckt von der vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelten Klage gegen die Umwidmung von rund 60 Milliarden Euro aus Coronakreditermächtigungen in einen Klima- und Transformationsfonds, planen SPD und Grüne nun eine weitere Umwidmung, dieses Mal aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds in umfangreiche Fördertöpfe für neue Heizungen und die Gebäudesanierung. Der Koalition fehlt das Geld für ihre vielen Versprechungen. Und da ist es keine Überraschung, dass neben diesen Umbuchungen aus bereits bestehenden Schuldentöpfen erneut die Schuldenbremse ins Visier der Ampelkoalition gerät. Aber nach mehr als 500 Milliarden Euro neuen Schulden, die allein der Bund seit 2022 angehäuft hat, muss jetzt Schluss sein mit dieser hemmungslosen Staatsverschuldung. Der Kapitaldienst für die bestehende Verschuldung des Bundes beläuft sich schon heute auf 40 Milliarden Euro. Und diejenigen, die in der Umwelt- und Klimapolitik so gern über Nachhaltigkeit sprechen, haben offenbar überhaupt kein Problem damit, den nächsten Generationen in Deutschland einen Schuldenberg zu hinterlassen, den sie ohne Wohlstands- und Einkommensverluste kaum noch abtragen können.
Gut also, dass das Grundgesetz wenigstens an dieser Stelle die junge Generation vor noch höheren Schulden schützt.
Beste Grüße
Ihr Friedrich Merz