#MerzMail 40

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,

welche Themen würden uns beschäftigen, wenn es Corona nicht gäbe? Selbst in den Medien verdrängt die Pandemie fast alles auf die hinteren Seiten, viele Nachrichten fallen ganz unter den Tisch. Dabei gibt es höchst interessante und auch sehr brisante Themen, die in normalen Zeiten prominent auf Seite 1 zu finden wären.

Eines dieser Themen wäre sicher der gegenwärtige Zustand der EU. Über das ungehörige Benehmen des türkischen Staatspräsidenten und noch mehr des EU-Ratspräsidenten gegenüber der EU-Kommissionspräsidentin wäre in diesen Tagen sicher sehr viel prominenter berichtet worden. Doch dieser Vorfall in der Türkei ist eine Petitesse gegenüber den Nachrichten, die wir aus Spanien hören: Die dortige Regierung will die Mittel aus dem Corona-Hilfsfond für die Einführung der 4-Tage-Woche in Spanien nutzen. Damit sind wir zwar schon wieder bei Corona, aber eben auch in Europa, und dort geht es jetzt ins Eingemachte.

Die Einführung der 4-Tage-Woche in Spanien mit EU-Geldern hat mit Corona nichts zu tun

Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen dem Bundespräsidenten untersagt, das deutsche Ausführungsgesetz über den 750-Miliarden-Fond zu unterzeichnen. In Karlsruhe sind wieder Verfahren anhängig gegen die Bundesregierung und den Bundestag mit Verweis auf die Haushaltshoheit des deutschen Gesetzgebers. Der europäische Fond bewegt sich auch hart am Rande dessen, was die EU-Verträge zulassen. Eigentlich gilt für die EU das Verbot der Schuldenübernahme ebenso wie ein Schuldenaufnahmeverbot. Die Heranziehung einer Ausnahmebestimmung des EU-Vertrages für Naturkatastrophen und sonstige außergewöhnliche Ereignisse ist ein gewagtes politisches Manöver, das allenfalls dann zu rechtfertigen ist, wenn die bereitgestellten Mittel auch genau zu diesem Zweck eingesetzt werden, nämlich der Beseitigung der Schäden, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Die Einführung einer 4-Tage-Woche und damit eine faktische Lohnsteigerung um rund 20 Prozent in Spanien gehören gewiss nicht dazu.

Die EU-Kommission muss daher sehr genau darauf achten, dass das Geld aus dem „NextGenerationEU“ genannten Aufbau-Instrument nach Corona auch nur dafür ausgegeben wird. Wenn dies nicht der Fall ist, verliert der Aufbau-Fonds seine europäische Rechtsgrundlage. Eine Mitwirkung an der Finanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland wäre mit unserem Grundgesetz dann nicht mehr vereinbar. Die Nachrichten aus Spanien verdienen deshalb höchste Beachtung – auch wenn uns im Augenblick und schon ziemlich lange ganz andere Dinge beschäftigen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende!

Ihr
Friedrich Merz

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